Schiedsrichter Christian Dietz hatte das Spiel bereits in der 89. Minute direkt nach dem Siegtor für Saarbrücken abgepfiffen und damit eine Minute zu früh. Der VfR verlor das Spiel mit 3-2. Wegen des zu frühen Spielschluss hatte der VfR Aalen Protest beim DFB eingelegt.
Das DFB Sportgericht hat den Einspruch jetzt abgewiesen, mit der Begründung, dass die Festlegung der Spielzeiten durch den Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung ist. Aalen hat jetzt die Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden eine mündliche Verhandlung zu beantragen.
Einspruch des VfR Aalen abgewiesen
Der VfR Aalen hatte Einspruch gegen das Spiel 1. FC Saarbrücken gegen Aalen am 31. Spieltag Einspruch beim DFB eingelegt, weil das Spiel zu früh abgepfiffen wurde.
Datum der Veröffentlichung: 13.04.2011 19:15 Uhr | Autor: NP
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Quelle: fussball.com
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